10 Abfälle aus Bau- und Abbruchtätigkeiten, Recycling-Baustoffe
Die Recycling-Baustoffverordnung ist am 29. Juni 2015 im Bundesgesetzblatt (BGBl II 181/2015) kundgemacht worden. Sie ist – abgesehen von den Bestimmungen, welche die Verwertung von Stahlwerksschlacken regeln – mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten der Recycling-Baustoffverordnung trat die Verordnung über die Trennung von bei Baumaßnahmen anfallenden Materialien, BGBl Nr 259/1991, außer Kraft. Am 27. Oktober 2016 wurden mit dem BGBl II 290/2016 Änderungen der §§ 1 bis 13 und 16 bis 19 verlautbart.