© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1197735

Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5 Österreichischer Begleitschein für gefährliche Abfälle und POP-Abfall

Wer gefährliche Abfälle oder nicht gefährliche POP-Abfälle einem Übernehmer übergibt oder diese zu einem Übernehmer transportiert, hat Menge und Art in einem Begleitschein zu deklarieren. Der Übernehmer gefährlicher Abfälle oder der POP-Abfälle hat innerhalb von sechs Wochen nach Übernahme elektronisch im Wege des EDM-Portals dem zuständigen Landeshauptmann Art, Menge, Herkunft, Transporteur und Adressat dieser Abfälle zu melden. Während einer Beförderung von Abfällen ist dieser Begleitschein stets mitzuführen und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht oder dem Zoll jederzeit vorzuweisen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abfallwirtschaft in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop