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Verena Becker | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.3 Einordnung des NISG 2026

Das NISG 2026 ist der zentrale nationale Rechtsrahmen zur Regulierung von Cybersicherheitsrisiken bei bestimmten Einrichtungen mit erhöhter Bedeutung für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft. Es setzt die NIS-2-Richtlinie um, deren Ziel es ist, das Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen unionsweit zu erhöhen und bestehende Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu reduzieren. Im Vergleich zur bisherigen NIS-Gesetzgebung basierend auf der NIS-Richtlinie (EU) 2016/1148 und dem österreichischen NISG 2018 wird der Kreis der erfassten Sektoren und Einrichtungen umfassend erweitert. Die Anforderungen an das Cybersicherheitsrisikomanagement werden ausgeweitet und präzisiert und die behördlichen Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse erweitert, die Strafen erhöht.

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