© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 470088

FORUM Media (red) - Andreas Westermayer | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.11 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Verhältnis zur Abfallnachweisverordnung

Verhältnis zur Abfallnachweisverordnung in Bezug auf die elektronischen Aufzeichnungen

Soweit eine elektronische Aufzeichnungspflicht besteht, sind nur die Bestimmungen der Abfallbilanzverordnung anzuwenden. Die Abfallnachweisverordnung sieht ua für Siedlungsabfälle vereinfachte Aufzeichnungen vor. Ist die Übernahme von Siedlungsabfällen direkt von Abfallersterzeugern elektronisch aufzuzeichnen, so ist als Herkunft die Personen-GLN der Gemeinde und die Spezial-GTIN für „Abfallersterzeuger von Siedlungsabfällen“ anzugeben und wie bisher eine Liste aller Übergeber zu führen (vgl auch Anhang 2).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abfallwirtschaft in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop