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Dokument-ID: 050870
Verbot bestimmter Schmiermittelzusätze und die Verwendung von Kettensägenölen
StF: BGBl. Nr. 647/1990
Auf Grund des § 25 Abs. 1 und 2 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie verordnet: