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Dokument-ID: 1091997
7.10.4 Abfallaufzeichnungen – vereinfacht – Siedlungsabfälle
Nach § 5 Abfallnachweisverordnung 2012 sind für Siedlungsabfälle, die über die kommunale Sammlung oder vertraglich im Wege eines zugelassenen Entsorgungsunternehmens entsorgt werden, Aufzeichnungen zu führen.