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Dokument-ID: 981714
8.3.3 Die zivilrechtliche Verantwortung des Abfallbeauftragten
Allgemeines
Die Bedeutung der zivilrechtliche Haftung besteht darin, dass eine Person für ihr Fehlverhalten zur Leistung von Schadenersatz gerichtlich belangt werden kann. Das Fehlverhalten, das eine zivilrechtliche Haftung begründet, kann sowohl in der Verletzung vertraglicher Pflichten bestehen als auch in Form eines deliktischen Verhaltens zum Tragen kommen.