© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 627430

FORUM Media (red) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.5 Abfallendeverordnung Bruchglas – Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen

Zuständigkeit des BMK

Die Überprüfung der Einhaltung von Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr 1179/2012 mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Bruchglas gemäß der Richtlinie 2008/98/EG nicht mehr als Abfall anzusehen sind obliegt gem § 75 Abs 7 AWG 2002 dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), das dabei die in § 75 Abs 3 bis 6 AWG 2002 normierten Befugnisse in Anspruch nehmen kann.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abfallwirtschaft in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop