2.3 AWG-Novelle − Transparenz zur Vermeidung der Lebensmittelverschwendung
Die aktuelle AWG-Novelle BGBl I Nr 66/2023 ist bereits mit 22. Juni 2023 in Kraft getreten. Sie wurde als Initiativantrag der Regierungsparteien im Nationalrat eingebracht und dient der Umsetzung des Regierungsprogrammes. In jedem Lebensmittel stecken wertvolle Ressourcen. Die Entsorgung von Lebensmitteln stellt daher eine Verschwendung dieser Ressourcen und eine erhebliche Umweltbelastung dar, die nicht mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft vereinbar ist.