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Dokument-ID: 1110635
2.2 AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket
Die großteils mit 11. Dezember 2021 in Kraft getretene AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket dient vor allem der Umsetzung des EU-Kreislaufwirtschaftspakets und der Einwegkunststoffrichtlinie. In Umsetzung des Regierungsprogrammes enthält die Novelle zusätzlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Mehrwegsysteme für Getränkeverpackungen und zur Einhebung eines Einwegpfands für Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall.