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Dokument-ID: 866165
3.2 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren – ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen
Betroffene Unternehmen
Unternehmen und Personen, die Abfälle im Rahmen einer ortsfesten Anlage sammeln und behandeln
Allgemeines
Für ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie nur ein geringfügiges Gefährdungs- oder Belästigungspotenzial aufweisen können, sieht § 37 Abs 3 AWG 2002 einige Erleichterungen und Vereinfachungen vor.