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Dokument-ID: 473025
5.1 Primärverpflichtete für Verpackungen
Demnach gelten seit 1. Jänner 2015 folgende Personen, die unabhängig von der Vertriebsmethode, einschließlich des Fernabsatzes iSd § 3 Z 2 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), Verpackungen in Österreich erwerbsmäßig in Verkehr setzen als Primärverpflichtete: