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Dokument-ID: 679922
6.2 Ausnahmen von der Altlastenbeitragspflicht
Ausnahmen von der Altlastenbeitragspflicht
Das ALSAG sieht für eine Reihe von Abfällen beziehungsweise Tätigkeiten mit bestimmten Abfällen Ausnahmen von der Altlastenbeitragspflicht vor. Diese Ausnahmen sind zumeist fallbezogen geregelt und haben im Laufe der vergangenen Jahre oftmalige Änderungen erfahren.