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Neu Dokument-ID: 1192758

Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz

1.39 Fehlende Genehmigung für wesentliche Änderungen an Abfallbehandlungsanlage: Strafe trotz falscher Auskunft

Eine wesentliche Änderung einer Abfallbehandlungsanlage ohne die erforderliche Genehmigung stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 79 Abs 1 Z 9 AWG 2002 dar. Die unzureichende Auskunft einer Behörde kann in diesem Fall keine Strafbarkeit ausschließen, wenn der Betroffene trotz erkennbarer Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Maßnahme keine weitergehenden Erkundigungen einholt.

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