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Dokument-ID: 866082
5.1 Registrierung von Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen
§ 22 AWG 2002 regelt generell die für die Registrierung von Sammlern und Behandlern im elektronischen Register erforderlichen Stammdaten. Die AVV 2024 konkretisiert in ihren §§ 13 und 21 iVm Anhang 6 diese Daten für Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen.
Inhaber aller Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen sind als Abfallbehandler verpflichtet, ihre Anlagen im EDM-Portal des Klimaschutzministeriums (BMK) unter www.edm.gv.at zu registrieren.