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Neu Dokument-ID: 1192712

Wolfgang Berger - Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz

1.17 Ausnahmebestimmungen iZm Verpackungsbegriff sind eng auszulegen

Der Begriff der „Verpackung“ ist weit auszulegen, weil die Verpackungsrichtlinie nach ihren Erwägungsgründen und ihrem Wortlaut alle in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten Verpackungen in einem weiten Sinne erfassen soll. Daraus folgt, dass Ausnahmebestimmungen zum Verpackungsbegriff eng auszulegen sind.

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