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Neu Dokument-ID: 1192765

Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz

1.45 Abfall oder Nebenprodukt?

Das vom VwGH bestätigte Urteil befasst sich mit der Einstufung von Bodenaushubmaterial als Abfall im Kontext der Altlastensanierung. Es wird klar, dass unkontaminiertes Aushubmaterial, das zur Verbesserung landwirtschaftlicher Flächen verwendet wird, nicht als Abfall iSd Altlastensanierungsgesetzes zu qualifizieren ist, sondern als „Nebenprodukt“ zu gelten hat.

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