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Dokument-ID: 833245
11.1 Biogene Abfälle – Begriff
Biogene Abfälle sind gem § 1 Verordnung biogene Abfälle nachstehend genannte Abfälle, die aufgrund ihres hohen organischen, biologisch abbaubaren Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders geeignet sind und daher getrennt erfasst werden sollen: