5.20.5 Bezugsgrößen und Erfassungsquoten
Für die Berechnung der Abgeltung sollen für jeweils drei Jahre die Marktinputmassen sowie die Massen der in Österreich gemeinsam mit gemischten Siedlungsabfällen erfassten Verpackungen je Sammelkategorie (netto, dh ohne Fehlwürfe und Verunreinigungen) festgelegt werden. Grundlage dazu sind abfallseitige Erhebungen verteilt über das gesamte Bundesgebiet. Erstmals wurden für die Jahre 2016–2018 die Ergebnisse aus der so genannten Restmengenstudie bezogen auf das Jahr 2013 (FHA – Gesellschaft für chemisch-technische Analytik GmbH/TBH – Technisches Büro Hauer Umweltwirtschaft GmbH, Kontrolle der Restmengenzeile von Verpackungsabfällen für das Kalenderjahr 2013, im Auftrag des damaligen BMLFUW, nunmehr: BMK) herangezogen.