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Dokument-ID: 1192722
1.27 Trennung von Abfällen bei einer Baustelle
Die allgemeine Absicht der RBV ist es, die Schadstoffbelastung der Abfälle zu verringern und ihre Verwertbarkeit für Recycling-Baustoffe zu verbessern. Daher bedeutet die „Trennung vor Ort“ gem § 6 Abs 1 RBV, dass gefährliche Abfälle bereits auf der Baustelle während des Abbaus bzw Abbruchs so getrennt werden müssen, dass sie nicht gefährliche Abfälle verunreinigen.