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FORUM Media (red) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3 Aufsichtsrechte des BMK

Genehmigte Sammel- und Verwertungssysteme unterliegen der Aufsicht des BMK. Die Aufsicht bezieht sich auf die Erfüllung der Verpflichtungen von Sammel- und Verwertungssystemen entsprechend den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide.

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