4.1 Entwicklung der EU-Abfallrahmenrichtlinie
Am 15. Juli 1975 wurde mit der Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle durch den Rat der erste allgemeine europäische Rechtsrahmen für die Abfallbewirtschaftung verabschiedet. Die Richtlinie ist zentrales Element und grundlegende Norm des EU-Abfallrechts. Mangels einer primärrechtlichen Kompetenzgrundlage für Umweltpolitik wurde die erste Abfallrahmenrichtlinie auf Art 100 und Art 235 EWGV gestützt. Mit ihrer Verabschiedung wurde der Forderung nach einer Rechtsharmonisierung im Bereich der Abfallpolitik aus dem ersten Umweltaktionsprogramm (UAP) entsprochen. Die Mitgliedstaaten wurden durch diese Richtlinie verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit beim Umgang mit Abfällen sowie zur Förderung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung zu ergreifen.