1 Einleitung
Mit dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKSV) vom 18. April 1951 und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) vom 25. März 1957 wurde die primärrechtliche Basis für die heutige Europäische Union (EU) geschaffen. Eines der vorrangigen Ziele der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) war Wirtschaftswachstum, bedingt durch den erst sechs bzw zwölf Jahre zuvor beendeten 2. Weltkrieg. Darüber hinaus wurde das „Wohlergehen“ der Bevölkerung im Sinne von Anhebung der Lebensqualität und des Lebensstandards in den Vordergrund der politischen Bemühungen gestellt. Umweltschutz war damals noch kein anerkanntes Politikthema, und Maßnahmen zur Erhaltung der Umwelt waren Angelegenheit der einzelnen Mitgliedstaaten. Ebenso war Umweltschutz in den Gründungsverträgen nicht ausdrücklich als Ziel der Gemeinschaft festgeschrieben. Demzufolge waren die Begriffe Umwelt, Umweltschutz und Umweltpolitik in den Gründungsverträgen nicht enthalten.