3 Kommunale Siedlungsabfallsammlung
Auf europäischer Ebene bildet vor allem die Abfallrahmenrichtlinie die rechtliche Basis und den Rahmen für die gesamte Abfallwirtschaft und damit auch für die kommunale Siedlungsabfallwirtschaft. Sie legt die so genannte „Abfallhierarchie“ mit den Prioritäten der Abfallbewirtschaftung fest. Demnach sind Abfälle tunlichst zu vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle sollen der Wiederverwendung zugeführt werden, dann folgt das Recycling und andere Formen der Verwertung, und erst als letzte Möglichkeit wird die Beseitigung der Abfälle in Betracht gezogen. Ziel ist dabei die Kreislaufwirtschaft.