© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1252604

Peter Hodecek | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2.3 Titel III: Etikettierungs-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen (Artikel 12 – 14)

Art 12 und 13 regeln die Kennzeichnung von Verpackungen und von Abfallbehältern für die Sammlung von Verpackungsabfällen. Frühestens ab dem 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden Durchführungsrechtsakte müssen Verpackungen mit einer harmonisierten, gut lesbaren Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung versehen sein, um Verbrauchern das Sortieren zu erleichtern. Die Kennzeichnung beruht auf Piktogrammen. Für bestimmte Verpackungen sind darüber hinaus Hinweise zur Kompostierbarkeit, Wiederverwendbarkeit oder zum Rezyklatanteil verpflichtend.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abfallwirtschaft in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop