1 Funktion der Gemeinden in der Abfallwirtschaft
Rechtliche Rahmenbedingungen
Obwohl insbesondere das AWG 2002 und die damit verbundene intensive Inanspruchnahme der Bedarfsgesetzgebungskompetenz (Befugnis, auch für nicht gefährliche Abfälle Vorschriften zu erlassen) durch den Bund landesgesetzliche Regelungen stark zurückgedrängt hat, wird der Aufgabenkreis der Gemeinden nach wie vor sowohl von bundes- wie auch landesrechtlichen Regelungen bestimmt. Darüber hinaus muss natürlich auch das Abfallrecht der Europäischen Union mit dem Anspruch des Anwendungsvorranges bzw der notwendigen nationalen Umsetzung von Gemeinden beachtet werden.