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Neu Dokument-ID: 1091998

Erich Rosenbach | Muster | Formular

7.10.5 Abfallaufzeichnungen – vereinfacht – Verpackungsabfälle/Elektroaltgeräte/Altbatterien

Nach § 5 Abfallnachweisverordnung 2012 sind für Verpackungsabfälle, für Elektro- und Elektronik-Altgeräte und für Altbatterien, die bei einem zugelassenen Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet wurden und die über dieses System gesammelt werden, Aufzeichnungen zu führen.

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