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Dokument-ID: 1192763
1.44 Abfallrechtliche Bewertung von Aushubmaterialien
Der VwGH bestätigt die rechtliche Beurteilung, dass Aushubmaterialien als Abfall iSd Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG) zu qualifizieren sind, wenn sie in untrennbarer Vermengung mit anderen Stoffen abgelagert werden und die Beitragspflicht auslösen.