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Dokument-ID: 866128
2 Ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen – Genehmigungspflicht
Betroffene Unternehmen
- Unternehmen und Personen, die Abfälle im Rahmen einer ortsfesten Anlage sammeln und behandeln
Genehmigungspflicht
Nach § 37 Abs 1 AWG 2002 bedürfen die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung einer ortsfesten Abfallbehandlungsanlage einer Genehmigung durch die Behörde. Im Regelfall wird die Errichtungs- und die Betriebsgenehmigung in einem erteilt. Nur ausnahmsweise kann die endgültige Betriebsbewilligung im Rahmen der Genehmigung eines zeitlich befristeten Probebetriebes separat erteilt werden.