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Neu Dokument-ID: 553081

FORUM Media (red) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2 Kriterien für Bruchglas

Die Verordnung enthält Kriterien, anhand derer festgelegt wird, wann aus der Altglasverwertung gewonnenes, für die Herstellung von Glasmaterialien und -gegenständen im Einschmelzverfahren bestimmtes Bruchglas nicht mehr als Abfall anzusehen ist.

Bruchglas wird gem Art 3 der Verordnung nicht mehr als Abfall angesehen, wenn bei der Übertragung vom Erzeuger an einen anderen Besitzer alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:

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