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Dokument-ID: 553077
8 Bruchglas
Mit dieser Verordnung werden Kriterien zur Festlegung des Abfallendes für bestimmte Arten von Bruchglas festgelegt. Die Verordnung ist unmittelbar, dh ohne Erfordernis einer Umsetzung in nationales Recht, anwendbar und gilt ab 13. Juni 2013.