7.2 Rechtliche Grundlagen
Grundlage der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist das „Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ vom 22. März 1989. Es ist ein multilaterales Übereinkommen und regelt als völkerrechtlicher Vertrag („Basler Konvention“) die grenzüberschreitende Abfallverbringung zwischen den Vertragsstaaten, gibt aber auch Regeln für die Verbringung von Abfällen in Nichtvertragsstaaten vor. Das Basler Übereinkommen ist am 5. Mai 1992 in Kraft getreten und wurde mittlerweile von 192 Unterzeichnerstaaten ratifiziert.