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Neu Dokument-ID: 1104372

Peter Hodecek | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.6 Kapitel IV – Genehmigungen und Registrierung (Art 23–27)

In diesen Abschnitten der Abfallrahmenrichtlinie werden die Bedingungen für die Genehmigungspflicht, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht von Abfallbehandlungsmaßnahmen, Festlegung der technischen Mindestkriterien für Behandlungstätigkeiten sowie Registrierungsvoraussetzungen für Anlagen, Unternehmen, Händler oder Makler, welche Abfälle gewerbsmäßig sammeln oder befördern, geregelt.

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