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Stefan Brezovich - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Gefährliche Abfälle

Abfallverzeichnisverordnung 2020

Ein Abfall gilt als gefährlicher Abfall, wenn er gemäß einer Verordnung nach § 4 AWG 2002 als gefährlicher Abfall festgelegt ist. Die Abfallverzeichnisverordnung 2020, BGBl II Nr 409/2020, bestimmt konkret jene Abfälle, die als gefährliche Abfälle gelten.

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