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Dokument-ID: 1238314
3.33.7 Gegenstandsloserklärung einer Beschwerde durch die Abgabenbehörde gem § 261 BAO (ÜWB)
Vorbemerkungen
- Anwendung in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde (ÜWB), wo ein einstufiges Rechtsmittelverfahren vorgesehen ist: Die Anwendung des nachfolgenden Musterbescheides einer Gegenstandsloserklärung einer Beschwerde (bzw einer als Beschwerde zu wertenden Eingabe) gem § 261 BAO und seine verwendeten Beispielformulierungen beziehen sich auf eine in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde zu vollziehende Landes- oder Gemeindeabgabenangelegenheit, wo gemäß Art 130 Abs 1 B-VG das (Landes-)Verwaltungsgericht über Beschwerden iSd § 243 BAO gegen den Bescheid der Verwaltungsbehörde in einem einstufigen Rechtsmittelverfahren entscheidet. Die näheren inhaltlichen Grundlagen sind im Beitrag „Allgemeines zu Gegenstandsloserklärungen von Berufungen im EWB (§ 256 Abs 3 BAO, § 261 BAO ua)“ in Reg 7 Kap 3.33.1 beschrieben.
- Das nachfolgende Muster ist in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde anwendbar, wo der Bürgermeister die zuständige Abgabenbehörde ist: Insoweit sich die Behördenzuständigkeit landesrechtlich definiert davon abweichend bestimmt, ist eine entsprechende Anpassung an die jeweiligen Behördenzuständigkeiten erforderlich.
- In eckige Klammern gesetzte Textteile enthalten beschreibende Hinweise für die Bescheid ausfertigende Behörde, wo auf den Einzelfall bezogene Anpassungen und Ergänzungen vorzunehmen sind.