3.2.2 Rechtsmittelbelehrung für Beschwerdevorentscheidungen (ua) im übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinden (ÜWB)
Vorbemerkungen
Anwendungsfälle (ÜWB, EWB)
Diese Rechtsmittelbelehrung (wonach ein Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht – kurz ein „Vorlageantrag“ – zulässig ist) ist bei Beschwerdevorentscheidungen der Abgabenbehörde anzuwenden, was bei Landesabgaben und bei Gemeindeabgaben, die als Angelegenheit des übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde zu vollziehen sind sowie in Bundesländern bzw auch für als Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereichs zu vollziehenden Abgaben der Fall ist, wo der Landesgesetzgeber diesbezüglich den Instanzenzug ausgeschlossen hat.
Zuständige Behörde und Fertigungsklausel: Maßgeblich ist das Landesrecht …
Achtung – in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde, wo der Landesgesetzgeber den Instanzenzug ausgeschlossen hat, gibt es (landesrechtlich definiert) auch Zuständigkeiten, die nicht immer nur beim Bürgermeister liegen; siehe auch Hinweise im vorangegangenen Beitrag in Reg 7 Kap 3.2.1, Dokument-ID 761375, im Abschnitt „Achtung: Zuständige Behörde (im EWB) ist deswegen aber nicht immer der Bürgermeister“.
Rechtsmittelbelehrung
Sie haben das Recht, gegen diese Beschwerdevorentscheidung einen Antrag auf Entscheidung über Ihre Bescheidbeschwerde durch das Landesverwaltungsgericht zu stellen (Vorlageantrag gem § 264 Abs 1 BAO). Ein solcher Vorlageantrag wäre innerhalb eines Monats nach Zustellung der Beschwerdevorentscheidung zur Post zu geben oder schriftlich bei der Gemeinde … einzubringen.