© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1194563

Robert Koch | Muster | Behördenschriftsatz

3.7.3 Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet im Wege der Beschwerdevorentscheidung (ÜWB; EWB in Ausnahmen)

Vorbemerkungen

  • Das nachfolgende Muster zeigt eine Beschwerdevorentscheidung mit der Beurteilung und Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet. Es ist in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde anwendbar, ist aber auch in jenen Fällen der Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde, wo der zweistufige Instanzenzug ausgeschlossen wurde, anzuwenden.
  • Wie in den Beiträgen in Reg 7 Kap 3.15.3 (Dokument-ID 1194559) und in Reg 7 Kap 3.15.4 (Dokument-ID 1194560) ausgeführt, ist es auch im Fall der beabsichtigten Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet aus verfahrensrechtlicher Sicht notwendig, den Parteien entsprechend § 183 Abs 4 BAO „vor Erlassung des abschließenden Sachbescheides Gelegenheit zu geben, von den durchgeführten Beweisen und vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern.“
  • Diese als Antwort zu erwartende Äußerung der Parteien oder Ihrer Vertreter kann dazu führen, dass ein Rechtsmittel vielleicht entgegen die ursprüngliche Einschätzung oder entgegen die ursprüngliche Absicht doch nicht als verspätet zurückzuweisen ist – etwa, wenn sich Zustellmängel herausstellen, deren zu einem späteren Zeitpunkt eingetretene Heilung folglich auch einen späteren Zustellungszeitpunkt als ursprünglich angenommen bewirkt: Diesfalls kann das Rechtsmittel als fristgerecht eingebracht zu beurteilen und in inhaltliche Behandlung zu nehmen sein.
  • Hat sich im Zuge der Wahrung des Parteiengehörs kein Grund ergeben, von der Annahme der verspäteten Einbringung des Rechtsmittels abzugehen, hat in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde, wo nur ein einstufiges Rechtsmittelverfahren vorgesehen ist (und wo kein zweistufiger Instanzenzug besteht), die Abgabenbehörde das Rechtsmittel mit Beschwerdevorentscheidung als verspätet zurückzuweisen; das Beschwerdevorbringen bedarf diesfalls keiner weiteren inhaltlichen Befassung mehr. Dasselbe – die gebotene Zurückweisung der Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung im Rahmen eines einstufigen Rechtsmittelverfahrens und daraus ergibt sich ebenso ein Anwendungsfall dieses Musterbescheides – gilt übrigens auch in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde, wo der Instanzenzug ausgeschlossen ist.
  • Bei der Empfängerbenennung und bei der Zustellung des Bescheides sind etwaige Vertretungs- und insbesondere auch Zustellungsvollmachten zu beachten.
  • Rechtliche Grundlagen sind die §§ 243 und 245 BAO, wonach gegen Bescheide der Abgabenbehörden innerhalb einer Beschwerdefrist von einem Monat Beschwerden (Bescheidbeschwerden) an die Verwaltungsgerichte zulässig sind. Dies betrifft Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde, wo überhaupt nur ein einstufiges Rechtsmittelverfahren vorgesehen ist, aber auch Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde, wo der (zweistufige) Instanzenzug (oder „eine Berufung“ oä formuliert) landesgesetzlich ausgeschlossen oder als unzulässig erklärt wird.
  • Nicht fristgerecht eingebrachte Beschwerden sind gem § 260 Abs 1 lit b BAO mittels Beschwerdevorentscheidung (als verspätet) zurückzuweisen.
  • Gegen diese Beschwerdevorentscheidung kann gem § 264 Abs 1 innerhalb eines Monats ab Zustellung ein Vorlageantrag – das ist ein Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Landesverwaltungsgericht – gestellt werden.
  • In eckige Klammern gesetzte Textteile enthalten beschreibende Hinweise für die den Bescheid ausfertigende Behörde, wo auf den Einzelfall bezogene Anpassungen und Ergänzungen vorzunehmen sind.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abgabenverfahren in unserem Shop! Zum Shop