© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1116310

Robert Koch | Muster | Behördenschriftsatz

3.28.3 Bewilligung einer Zahlungserleichterung nach dem „COVID-19-Ratenzahlungsmodell, Phase 2“ für Gemeindeabgaben (EWB)

Bei zwischen 10.06.2021 und 30.06.2021 eingelangten Ratenzahlungsanträgen für im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu vollziehende Abgaben, bei welchen die Rückstände überwiegend COVID-19-bedingt waren, war grundsätzlich die Zahlungserleichterungsform des § 323e Abs 2 BAO („COVID-19-Ratenzahlungsmodell, Phase 1“) anzuwenden (siehe Beitrag „Anwendung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells iSd § 323e BAO bei Landes- und Gemeindeabgaben“). Konnten Abgabenschuldigkeiten in dieser Phase 1 zu höchstens 60 % nicht entrichtet werden und ist kein Terminverlust iSd § 230 Abs 5 BAO eingetreten, kann (konnte) auf Grundlage des § 323e Abs 3 BAO vor dem 31. August 2022 ein weiteres Zahlungserleichterungsansuchen über längstens einundzwanzig Monate („COVID-19-Ratenzahlungsmodell, Phase 2“) eingebracht werden, wenn der Antragsteller glaubhaft machen kann (konnte), dass er den aus der Phase 1 verbliebenen Abgabenrückstand zusätzlich zu den laufend zu entrichtenden Abgaben innerhalb des beantragten Ratenzahlungszeitraumes der Phase 2 entrichten kann, wobei der Abgabepflichtige innerhalb des Ratenzahlungszeitraumes einmal einen Antrag auf Neuverteilung der Ratenbeträge stellen kann; im Übrigen ist für die Gewährung der Ratenzahlung § 212 BAO anzuwenden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abgabenverfahren in unserem Shop! Zum Shop