Neu
Dokument-ID: 1091712
3.28.2 Bewilligung einer Zahlungserleichterung nach dem „COVID-19-Ratenzahlungsmodell, Phase 1“ für Gemeindeabgaben (EWB)
Bei zwischen 10.06.2021 und 30.06.2021 eingelangten Ratenzahlungsanträgen für im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu vollziehende Abgaben, bei welchen die Rückstände überwiegend COVID-19-bedingt sind, ist grundsätzlich die Zahlungserleichterungsform des § 323e Abs 2 BAO („COVID-19-Ratenzahlungsmodell, Phase 1“) anzuwenden, wie im Beitrag „Anwendung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells iSd § 323e BAO bei Landes- und Gemeindeabgaben“ beschrieben.