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Dokument-ID: 183958

Vorschrift

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 353. Verfahrensarten

idF BGBl. Nr. 189/1955 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1956

Das in diesem Teil geregelte Verfahren gliedert sich in das Verfahren in Leistungssachen (§ 354) und das Verfahren in Verwaltungssachen (§ 355).