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Dokument-ID: 183979

Vorschrift

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Inhaltsverzeichnis

2. Unterabschnitt
Verfahren über Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe gemäß Abschnitt II des Fünften Teiles

§ 369.

idF BGBl. Nr. 189/1955 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1956

Im Verfahren über Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe gemäß Abschnitt II des Fünften Teiles steht den Versicherungsträgern ein Bescheidrecht nicht zu. (BGBl. Nr. 530/1979, Art. V Z 14) – 1.1.1980.