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Dokument-ID: 075463
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 1343. Arten der Befestigung eines Rechtes;
idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901
Die rechtlichen Arten der Sicherstellung einer Verbindlichkeit und der Befestigung eines Rechtes, durch welche dem Berechtigten eine neues Recht eingeräumt wird, sind: die Verpflichtung eines Drittes für den Schuldner, und die Verpfändung.