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Dokument-ID: 075462
Dritter Theil
Erstes Hauptstück
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Dritter Theil
Von den gemeinschaftlichen Bestimmungen der Personen-und Sachenrechte
Erstes Hauptstück
Von Befestigung der Rechte und Verbindlichkeiten
§ 1342. Gemeinschaftliche Bestimmungen der Rechte.
idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901
So wohl Personenrechte als Sachenrechte, und daraus entspringende Verbindlichkeiten können gleichförmig befestiget, umgeändert und aufgehoben werden.