Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Dokument-ID: 074527
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 444. Erlöschung des Eigenthumsrechtes.
idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901
Das Eigenthum überhaupt kann durch den Willen des Eigenthümers; durch das Gesetz, und durch richterlichen Ausspruch verloren gehen. Das Eigenthum der unbeweglichen Sachen aber wird nur durch die Löschung aus den öffentlichen Büchern aufgehoben. Ausdehnung dieser Vorschriften auf die anderen dinglichen Rechte.