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Dokument-ID: 181337

Vorschrift

Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 38. Allgemeine Bestimmungen

idF BGBl. Nr. 609/1977 | Datum des Inkrafttretens 22.12.1977

Soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, sind auf die Notstandshilfe die Bestimmungen des Abschnittes 1 sinngemäß anzuwenden.