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Dokument-ID: 779409

Vorschrift

Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 84. Verweisungen

idF BGBl. I Nr. 106/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2016

Soweit in diesem Gesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(BGBl. I Nr. 106/2015)