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Dokument-ID: 014159
Vorschrift
BG über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz)
§ 9. Geschäftsordnung
idF BGBl. I Nr. 7/2011 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2011
Die Geschäftsordnung der Senate und ihrer Ausschüsse ist durch Verordnung des/der Bundeskanzler/in näher zu regeln.
(BGBl. I Nr. 7/2011)