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Dokument-ID: 513316
Vorschrift
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)
§ 20d. Dialog mit Nichtregierungsorganisationen
idF BGBl. I Nr. 100/2025 | Datum des Inkrafttretens 01.04.2025
Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Frauen, Wissenschaft und Forschung hat mindestens ein Mal pro Jahr einen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen zu führen, deren Zielsetzung es ist, Diskriminierungen im Sinne dieses Bundesgesetzes zu bekämpfen und die Einhaltung des Gleichbehandlungsgebotes zu fördern.
(BGBl. I Nr. 100/2025)