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Dokument-ID: 054775
Vorschrift
Karenzgeldgesetz (KGG)
§ 60. Anwendungsbereich
idF BGBl. I Nr. 103/2001 | Datum des Inkrafttretens 08.08.2001
Dieses Bundesgesetz gilt für Ansprüche auf Grund von Geburten vor dem 1. Jänner 2002. Für Ansprüche auf Grund von Geburten ab dem 1. Jänner 2002 gilt das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG).