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Dokument-ID: 112206
Abschnitt 6
Vorschrift
Väter-Karenzgesetz (VKG)
Abschnitt 6
Schlussbestimmungen
§ 11. Verweisungen
idF BGBl. I Nr. 64/2004 | Datum des Inkrafttretens 23.06.2004
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.